Vereinbarungen im Bereich Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie

Der GKV-Spitzenverband schließt gemäß § 125 Abs. 1 SGB V mit bindender Wirkung für die Krankenkassen mit den maßgeblichen Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer für den Bereich Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie auf Bundesebene einen Vertrag über die Einzelheiten der Versorgung.

Nachfolgend ist der aktuell gültige Vertrag einschließlich seiner Anlagen sowie ein zwischen den Verbänden abgestimmter Fragen-Antworten-Katalog veröffentlicht. Ferner finden Sie hier relevante Änderungsvereinbarungen sowie ältere Vertragsstände.

Der GKV-Spitzenverband schließt gemäß § 125a Abs. 1 SGB V mit bindender Wirkung für die Krankenkassen mit den maßgeblichen Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer für den Bereich Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie auf Bundesebene einen Vertrag über die Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung (sog. Blankoverordnung).

Nachfolgend sind die hierzu ergangenen Vereinbarungen veröffentlicht.